Mediale Barrierefreiheit
Weniger Barrieren im Internet
Der Begriff „Inklusion“ stammt aus der Soziologie. Er beschreibt den Einschluss bzw. die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft. Eine inklusive Gesellschaft lässt jeden Menschen gleichermaßen an allen Lebensbereichen teilhaben. Das bedeutet, dass sich die Lebensbereiche den Bedürfnissen aller Menschen anpassen müssen und so gestaltet werden müssen, dass sie für jeden zugänglich sind. In diesem Zuge spricht man oft von Barrierefreiheit. Anfangs verstanden viele Menschen dies noch als die klassische Rollstuhlrampe, mit der Menschen mit Geh-Einschränkungen Höhenunterschiede leichter überwinden konnten. Längst erstreckt sich der Begriff Barrierefreiheit in weitere Lebensbereiche aus, in denen noch nicht jeder Mensch gleichermaßen Zugang zu Informationen, Räumen und Erfahrungen hat.
Besonders betroffen sind hier die Medien. Das meist genutzte Medium für Menschen mit Behinderung ist das Fernsehen. Nicht nur aus eigenem Antrieb heraus bieten viele Sender Untertitel für Hörgeschädigte oder einen angepassten Audio-Kommentar für Menschen mit Sehbehinderungen an. Dieses Angebot wurde in den letzten Monaten ausgebaut, so sind Gebärdendolmetscher bei Übertragungen von Pressemitteilungen von Bundes- und Landtagen mittlerweile keine Ausnahme mehr. Der neue Medienstaatsvertrag verpflichtet in Zukunft auch weitere Öffentlich Rechtliche Medien, ein barrierefreies Angebot zu schaffen. Dies gilt auch für die Internetauftritte der öffentlichen Stellen.
Inter-, Intra- und Extranetseiten müssen in diesem Sinne optimiert werden, ebenso wie Apps und andere grafische Programmoberflächen. Die medialen Angebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Wahrnehmbar bedeutet, dass die Nutzer:innen die Inhalte mit den ihnen zur Verfügung stehenden Sinnen (sehen, hören, fühlen) aufnehmen können. Dass sie auch interaktiv genutzt werden können, schließt das Kriterium bedienbar ein. Verständlich bedeutet, dass die Inhalte intuitiv bedienbar sind. Sie müssen also leicht zu lesen und zu navigieren sein. Auch Menschen mit einer niedrigen Schulbildung müssen die Inhalte nutzen können. Robust sollen die Angebote sein, also mit verschiedenen Werkzeugen bearbeitbar. So müssen Texte beispielsweise mit einem Screenreader gelesen oder Eingabefelder durch Spracheingaben gefüllt werden können.
Die Gewährleistung der medialen Barrierefreiheit wird durch die Unterzeichner des Medienstaatsvertrages, also die Länder bzw. die von ihnen beauftragten Stellen, überprüft. Damit diese Prüfung erfolgreich bestanden werden kann, bieten wir unseren Kund:innen einen besonderen Service an. Im Gespräch erörtern wir den Ist-Zustand und betrachten die Vorgaben des Medienstaatsvertrages. Wir finden für jedes Unternehmen eine Lösung und tragen dafür Sorge, dass der Überprüfung entspannt entgegengesehen werden kann.
Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen einen wichtiger Bereich der Medienlandschaft barrierefrei erschließen können.