Compliance / DSGVO
Wichtige Gesetzesänderungen für Webseitenbetreiber:
Das DDG löst das TMG ab
Am 14. Mai 2024 ist das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Diese Änderung betrifft nahezu jeden Webseitenbetreiber in Deutschland und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte und was Sie jetzt tun müssen.
Was ist das DDG?
Das DDG ergänzt den Digital Services Act der Europäischen Union und löst gleichzeitig das bisherige Telemediengesetz (TMG) ab. Ziel des Gesetzes ist es, die Umsetzung der EU-Verordnung zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet in Deutschland zu regeln.
Änderungen bei der Impressumspflicht
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Impressumspflicht. Bisher wurde diese in § 5 TMG geregelt, nun findet sie sich in § 5 DDG. Inhaltlich ändert sich an den Anforderungen nichts, es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung.
Tipp: Um zukünftige Aktualisierungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, in Ihrem Impressum ganz auf die Angabe des konkreten Paragrafen zu verzichten.
Umbenennung des TTDSG
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch hier handelt es sich um eine rein redaktionelle Änderung.
Was müssen Sie jetzt tun?
- Aktualisieren Sie Ihr Impressum: Wenn Sie bisher auf § 5 TMG verwiesen haben, sollten Sie dies entweder auf § 5 DDG ändern oder – besser noch – den Verweis auf den konkreten Paragrafen ganz entfernen.
- Überarbeiten Sie Ihre Datenschutzerklärung: Falls Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf das TTDSG verweisen, ändern Sie dies auf TDDDG.
Fazit
Obwohl die Änderungen größtenteils redaktioneller Natur sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Webseite entsprechend anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.