KI-Schulungspflicht
KI-Schulungspflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Union bringt mit der KI-Verordnung (AI Act) ab dem 2. Februar 2025 eine weitreichende Verpflichtung für Unternehmen: Alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend geschult ist. Diese neue Schulungspflicht soll die sichere und verantwortungsbewusste Nutzung von KI in Unternehmen fördern und Risiken wie diskriminierende Algorithmen oder fehlerhafte Entscheidungen minimieren.
Wer ist betroffen?
Die KI-Schulungspflicht betrifft Unternehmen aller Branchen, die KI-Technologien in irgendeiner Form einsetzen. Besonders betroffen sind:
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder betreiben
Firmen, die KI in ihren Arbeitsprozessen nutzen (z. B. Automatisierung, Datenanalyse, Chatbots)
Institutionen, die KI-gestützte Entscheidungen treffen (z. B. Banken, Versicherungen, Personalabteilungen)
Was muss geschult werden?
Die Schulungen sollen Mitarbeitende mit den wichtigsten Aspekten von Künstlicher Intelligenz vertraut machen. Dazu gehören:
Technische Grundlagen: Wie funktioniert KI? Welche Technologien stecken dahinter?
Rechtliche Rahmenbedingungen: Was schreibt der AI Act vor? Wie sind Datenschutz und Compliance sicherzustellen?
Ethische Aspekte: Welche Risiken bestehen im Hinblick auf Bias, Fairness und Transparenz?
Praktische Anwendungen: Wie können Unternehmen KI sicher und effizient einsetzen?
Wie wird die Schulungspflicht umgesetzt?
Obwohl derzeit keine spezifische Zertifizierungspflicht besteht, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden nachweislich geschult wurden. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es ratsam, auf qualifizierte externe Schulungsanbieter zurückzugreifen, die fundierte Inhalte und praxisnahe Anwendungsbeispiele vermitteln.
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