
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
Das HinSchG tritt am 2. JULI 2023 in Kraft Ab 250 Mitarbeitenden müssen Unternehmen bis dahin sichere Hinweisgebersysteme eingeführt haben. Bei 50-249 Mitarbeitenden besteht eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. HANDELN SIE DAHER FRÜHZEITIG!...