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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragsart

(1) Die EHNES GmbH ist für den Auftraggeber auf den Gebieten Digitale Kommunikation, Web-Technologie, Online Marketing, und Schulungen als Full-Service Agentur tätig.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der EHNES GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt).

(3) Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung.

(4) Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur letzteren im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

2 Angebotswesen und Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt wirksam zustande, wenn der Kunde eine Kostenschätzung, ein Angebot oder einen Vertrag schriftlich bestätigt.

(2) Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde von der Agentur bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.

(3) Ein Angebot spiegelt lediglich den zu dem Zeitpunkt der Abgabe vorhandenen, belegbaren Kenntnisstand wieder. Kommen nach der Angebotsabgabe oder einem wirksam zustande gekommenen Vertrag weitere Informationen zu dem Projekt hinzu, welche den Aufwand beeinflussen – So obliegt es der Agentur das Angebot oder den Vertrag als ungültig zu erklären oder den zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

3 Leistungspflichten und Leistungszeiten

(1) Von der Agentur genannte Termine sind Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen stehen.

(2) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der Agentur nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist die Agentur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.

(3) Gerät die Agentur mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet die Agentur nach Maßgabe der in §9 getroffenen Regelungen. Der Auftraggeber ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Agentur ein vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle von der Agentur genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Die Agentur berechnet ihre Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuell gültigen Stundensätzen. Findet zum Jahreswechsel eine Preisanpassung statt, deren Anpassung unter 3% liegt, können die Stundensätze der jeweils aktuell gültigen Verträge zum Zeitpunkt der Umstellung daran angepasst werden.

(3) Die Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach deren Versand durch die Agentur ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Agentur in Verzug, soweit er nicht bis zum ausgewiesenen Datum bezahlt hat oder keine anderslautenden Regelungen im Einzelfall schriftlich getroffen wurden.

(4) Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Kunden haftet die Agentur nicht für eine evtl. Nichteinhaltung von Terminen, bspw. eines Schalttermins und deren Folgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen der Teil- und Abschlussrechnungen verschiebt sich proportional der planungsmäßige Liefertermin. Entsteht der Agentur infolge eines verspäteten Zahlungseingangs Mehraufwand, so ist sie berechtigt, diesen dem Kunden nachzuweisen und zu berechnen.

(5) Mit Zahlung der Teil- und Abschlussrechnungen gelten die erbrachten Leistungen der Agentur als abgenommen.

(6) Die Agentur erfasst Tätigkeiten zu ihren erbrachten Leistungen im Zeiterfassungssystem. Sollte die im Vertrag angegebene Zeiteinschätzung um bis zu maximal 15% abweichen, können bis zu einer Höhe von maximal 15% die Mehrleistungen fakturiert werden.

(7) Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet werden, erhebt die Agentur für Auslagen, das kaufmännische Risiko sowie die buchhalterische Abwicklung eine Handling Fee in Höhe von 25%.

5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Auftragsausführung gefertigten Arbeiten und am Gesamtwerk.

(2) Nach Ende der Zusammenarbeit werden, die dem Kunden übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die Agentur übertragen.

6 Urheberrecht & Kennzeichnung

(1) Die Agentur darf, die von ihrem gefertigten Arbeiten signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung öffentlich auf ihrer Website sowie auf anderen Medien publizieren.

(2) Die Agentur hat bei öffentlich zugänglichen Plattformen das Recht, sich ohne gesonderte Abstimmung namentlich im Impressum des Kunden zu platzieren.

7 Änderungen an der vertraglichen Leistung

(1) Für den Fall, dass der Kunde, den mit der Agentur vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte, werden seine konkreten Änderungswünsche schriftlich an die Agentur mitgeteilt. Folgendes Änderungsverfahren wird dann in Gang gesetzt:

Die Agentur prüft innerhalb von 5 Arbeitstagen, welche Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die gewünschten Änderungen haben und ob diese in der gewünschten Form praktisch umsetzbar sind. Anschließend informiert sie den Kunden über die Ergebnisse dieser Prüfung.

Der Kunde teilt daraufhin der Agentur innerhalb von 5 weiteren Arbeitstagen schriftlich mit, ob er seine Änderungswünsche zu den von der Agentur mitgeteilten Konditionen ausführen lassen möchte oder nicht.

Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, so wird die Agentur die Ausführung des ursprünglichen Vertrags ab dem folgenden Arbeitstag fortsetzen.

(3) Während der Dauer des Änderungsverfahrens sind geplante oder verbindlich vereinbarte Fristen für die Erstellung der Leistungen der Agentur gehemmt.

(4) Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, ansonsten nach der aktuell gültigen Preisliste der Agentur berechnet.

(5) Die Agentur kann unter Angaben von Gründen einseitig und mit sofortiger Wirkung von einem Vertrag zurücktreten. Abgerechnet werden zum Zeitpunkt des Rücktritts vollständig erbrachte Liefergegenstände.

(6) Erteilte Aufträge können vom Kunden in Teilen oder gesamt nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur storniert werden.

8 Abnahmen, Haftung, Gewährleistung

(1)
Projekte und Teilprojekte werden vom Kunden in schriftlicher Form freigegeben. Als Freigabe zählt auch, wenn innerhalb von zwei Wochen nach der Live-Stellung bzw. öffentlicher Verwendung des Liefergegenstands keine Einwände erhoben werden und wenn innerhalb des oben genannten Zeitraums keine schriftliche Abnahmefristverlängerung vereinbart worden ist.

(2) Der Kunde wird die Leistungen der Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige untersuchen. Mängel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche Mängel), müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer weiteren Woche schriftlich der Agentur gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach Entdeckung unverzüglich i. S. d. § 377 HGB der Agentur gemeldet werden. Die Mängelrüge umfasst eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die maximale Gewährleistungszeit vom Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige bzw. Überlassung beträgt sechs Monate.

(3) Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn zu einem Server z.B. via FTP, SSH, PHPMyAdmin oder sonstige Admin-Zugänge existieren, die für Nichtagentur-Mitarbeiter verfügbar sind.

(4) Die Agentur haftet nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen ihrer Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe und auch nicht wegen der in den von ihr erbrachten Leistungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(5) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erstellten Leistungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeinhalten, trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die von ihr erbrachten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden können. Eine Prüfung der urheber-, wettbewerbs-, marken-, patent-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Aspekte der von der Agentur erstellten Leistungen lässt diese durch eine fachkundige Person durchführen, wenn sie von dem Kunden hierzu gesondert beauftragt wurde.

(6) Stellen sich im Projektverlauf oder nach Projektfertigstellung heraus, dass eingesetzte Open Source Programme oder Teilprogramme über Mängel verfügen, die dazu führen, dass sich zuvor geschätzte Aufwände erhöhen, kann die Behebung der Mängel nach Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert vergütet werden.

(7) Stellen sich im Projektverlauf oder nach der Projektfertigstellung heraus, dass eingesetzte Software von Drittanbietern (z.B. Microsoft) oder Bibliotheken Fehler haben, die dazu führen, dass sich zuvor geschätzte Aufwände erhöhen, kann die Behebung der Mängel nach Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert vergütet werden.

(8) Bei Übernahme bestehender Systeme: Entstehen bei der Übernahme und Überarbeitung bestehender CMS-/ Shop-Systeme, die von Dritten betreut wurden (z.B. TYPO3- oder Magento-Installation des Kunden) außerordentliche Mehraufwände durch Update-Arbeiten, können die damit verbundenen Leistungen nach Aufwand und gesondert fakturiert werden.

9 Schadensersatz

(1)
Die Agentur haftet für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur maximal in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Teilgewerks angesehen. Darüberhinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

(2) Die Wirksamkeit der Haftung setzt voraus, dass der Schaden von den Versicherungsbedingungen der jeweils gültigen IT-Haftpflichtversicherung der Agentur abgedeckt ist und deren Rahmenbedingungen vom Versicherungsgeber angepasst werden können. Zu den versicherten Leistungen zählen u.a. (Stand 01.01.2017): „Versichert ist – sofern in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden inklusive immaterieller Schäden soweit diese durch vom Versicherungsnehmer entwickelte, hergestellte oder gelieferte Hard- und Software, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden, insbesondere auch Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Speicherung, Löschung, Übermittlung, Bereitstellung und Verarbeitung elektronischer Daten und Programme sowie aus fehlerhafter Beratung/Sachverständigentätigkeit/Schulung. Hierzu gehören auch Ansprüche aus der Verbreitung von Schadsoftware, Behinderung oder Blockierung des Zugangs Dritter zum Internet oder anderen Telekommunikationsmedien, Veränderung von Webseiten Dritter etc. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten werden im Sinne dieses Versicherungsvertrages als Vermögensschäden angesehen.“

(3) Die Versicherungssummen betragen 5.000.000€ pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall, begrenzt auf 10.000.000€ pro Versicherungsjahr und 5.000.000€ für Vermögensschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.

(4) Die genauen Versicherungsdetails können bei Bedarf angefordert werden unter kontakt@ehnes-digital.de.

10 Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Dritte

(1)
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer Vertragsabwicklung vom Kunden erhält, zeitlich beschränkt auf drei Jahre streng vertraulich zu behandeln.

(2) Unter Wahrung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit ist die Agentur berechtigt, die nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

(3) Wünscht der Kunde binnen 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags die zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausdrücklich zurück, so ist die Agentur berechtigt, diese zu entsorgen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie bspw. die GEMA, Bildkunst und andere abzuführen.

11 Sonstiges

(1)
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten ist Neu-Ulm.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen, um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.

(stand 2017)

    Die EHNES GmbH ist eine Full-Service Internet & Digitalagentur, die sich auf die Entwicklung von Corporate Websites und digitale Kommunikationslösungen für mittelständische Unternehmen spezialisiert hat.

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