Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) & CMS
Am 25.05.2018 ist es soweit, die europäische Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft. Der etwas sperrige Begriff Datenschutz Grundverordnung kurz DSGVO sorgt aktuell bei Unternehmen für viel Verunsicherung. Die neuen Regeln betreffen zahlreiche Prozesse in Unternehmen jeder Größe, denn die Regelungen beziehen sich auf jedes in der EU ansässige Unternehmen.
Aufgrund der exponierten Position von Websites besteht für Website-Betreiber ein erhöhtes Risiko von Abmahnungen bei beispielsweise nicht konformen Datenschutzbestimmungen auf Ihrer Website. Als Website Betreiber muss hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen vieles beachtet werden. Großteils sind die Datenschutzbedingungen auf Internetseiten nicht DSGVO konform.
Der Grund hierfür liegt oftmals an der Differenzierung von personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind nicht ausschließlich: Name, E-Mail etc., sondern auch Standortinformationen und IP-Adressen. Hier ist es wichtig, genau hinzusehen. Moderne Content-Management-Systeme kommen häufig nicht ohne die Verwendung von Cookies aus. Weiter müssen Einbindungen wie bspw. Google-WebFonts, Google-Analytics und Google Maps in den Datenschutzbestimmungen erwähnt werden. Genau hier beginnt das Risiko, denn viele Website-Betreiber wissen nicht, welche Module und Plug-Ins auf Ihrer Website zum Einsatz kommen.
Ein weiteres Problem stellt die unbedachte Nutzung von Erweiterungen dar. Hier beginnen die Schwierigkeiten bei Systemen, wie WordPress, da sehr einfach und oft unbedacht Erweiterungen eingebunden werden können, welche oftmals Datenschutzrechtlich relevant sind.
Das Thema Datenschutz ist uns als Digital- und Internetagentur außerordentlich wichtig. Wir unterstützen Sie und Ihren Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung und geben Ihnen gerne in Bezug auf Ihre Internetseite konkrete Handlungsempfehlungen, selbstverständlich auch über dem 25.05.2018 hinaus.