Barrierefreie Websites
Ein Schritt in Richtung Inklusion
In unserer digitalen Ära, in der das Internet eine zunehmend zentrale Rolle in unserem Alltag einnimmt, ist der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen online für alle Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung. Barrierefreiheit ist dabei kein Luxus, sondern ein grundlegendes Menschenrecht. Insbesondere für öffentliche Institutionen wie Stadtwerke ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass ihre Online-Präsenz für alle zugänglich ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) in Deutschland setzt klare Richtlinien für die Umsetzung barrierefreier Websites und definiert Fristen, die einzuhalten sind.
Was besagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass digitale Angebote öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Dienste. Das Gesetz orientiert sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die internationale Standards für barrierefreies Webdesign definieren.
Umsetzung und Fristen
Gemäß dem BfSG müssen öffentliche Stellen, einschließlich Stadtwerken, sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen der WCAG entsprechen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verwendung klarer und verständlicher Sprache, die Bereitstellung alternativer Texte für Bilder zur Verbesserung der Bildschirmleserfreundlichkeit und die Gestaltung von Formularen für eine einfache Navigation durch Tastaturbedienung.
Die Umsetzung dieser Richtlinien erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen öffentliche Stellen eine Selbsterklärung zur Barrierefreiheit abgeben, in der sie darlegen, inwieweit ihre Websites den Anforderungen entsprechen. Diese Erklärung muss veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.
Darüber hinaus sind öffentliche Stellen verpflichtet, einen barrierefreien Online-Zugang zu allen neuen Websites und digitalen Diensten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sicherzustellen. Für bestehende Websites gelten Übergangsfristen, innerhalb derer sie schrittweise an die Anforderungen angepasst werden müssen. Die genauen Fristen variieren je nach Art und Umfang der Website, wobei jedoch der Grundsatz gilt, dass die Barrierefreiheit so schnell wie möglich, jedoch spätestens bis zum 23. September 2025, erreicht werden muss.
Wie können wir Sie bei der Umsetzung unterstützen?
Als Digital- und Full-Service Agentur sind wir spezialisiert auf die Entwicklung und Optimierung von Websites und digitalen Diensten. Wir verstehen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und sind bestrebt, unsere Kunden dabei zu unterstützen, barrierefreie Online-Präsenzen zu schaffen.
Unsere Expertise erstreckt sich über alle Aspekte des barrierefreien Webdesigns sowie Corporate Designs, von der Gestaltung benutzerfreundlicher Schnittstellen bis hin zur Implementierung von Technologien, die die Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen verbessern. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den WCAG-Richtlinien entsprechen.
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